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Immobilien in der Türkei IMMOBILIENERWERB IN DER TURKEI Rechtliche Bestimmungen In Übereinstimmung mit dieser Regelung können Staatsangehörige der Länder, die türkischen Staatsangehörigen das Recht einräumen in ihrem Land Immobilien zu kaufen, in der Türkei Immobilien erwerben, außer in Gebieten, die durch besondere Gesetzgebung ausgeschlossen sind. Da Deutschland türkischen Staatsangehörigen das Recht auf Immobilienkauf einräumt, können deutsche Staatsangehörige in der Türkei unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Bedingungen in der Türkei Immobilien erwerben. Regionale Einschränkungen a. Gebiete, in denen Immobilienkauf für Ausländer strikt untersagt
ist: b. Genehmigungspflichtige Gebiete für Ausländer beim Immobilienkauf: Abwicklung der Kaufhandlung Der Ausländer selbst hat beim Grundbuchamt die Kaufhandlung abzuwickeln. Sie kann aber auch durch einen Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht vollzogen werden. Anfallende Steuern Der ausländische Käufer ist nicht verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass er für die Zahlung des gekauften Objektes Devisen mitgebracht und diese in Landeswährung umgetauscht hat. Diejenigen, die Devisen mitbringen, diese bei der Bank in Landeswährung tauschen und danach Objekte kaufen, lassen diese beim Grundbuchamt eintragen. Immobilieneigentümer melden den Wert ihres Eigentums der Stadtverwaltung.
Die jährlich zu entrichtende Immobiliensteuer richtet sich nach dem gemeldeten
Wert der Immobilie. Die Immobiliensteuer beträgt je nach gemeldetem Wert: Vermietung und Verkauf Ausländer, die in der Türkei Eigentum besitzen, dürfen diesen zu jeder Zeit an jede beliebige Person verkaufen. Der Verkaufserlös kann ins Ausland transferiert werden. Erbrechtliche Bestimmungen Autoimport durch Ausländer in die Türkei 2) Deutsche Staatsbürger, die zu Arbeits-, Forschungs- oder Studienzwecken für eine bestimmte Zeit in die Türkei reisen, können ihr Kraftfahrzeug begrenzt für die Dauer des Arbeitsvertrages, der Forschung oder des Studiums vorübergehend in die Türkei einführen, wobei eine Kaution zu hinterlegen ist. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer muss das Fahrzeug ausgeführt werden. 3) Deutsche Staatsbürger, die im Zuge der Übersiedlung in die Türkei die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, können ihr Kraftfahrzeug zeitlich unbegrenzt in die Türkei einführen. Sie können sich innerhalb von drei Monaten nachdem der Ministerratsbeschluss über ihre Einbürgerung im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, an die Zentralbank der Republik Türkei wenden und die Erteilung der Einfuhrgenehmigung für ihr Kraftfahrzeug beantragen. Nach der Erteilung der Einfuhrgenehmigung können sie ihr Fahrzeug zollpflichtig einführen. Hausratimport durch Ausländer in die Türkei 2) Ausländer, die in die Türkei übersiedeln, können ihren gebrauchten Hausrat zeitlich unbegrenzt einführen. Zu diesem Zweck ist zunächst vom Gouverneursamt (Regierungspräsident) der Stadt, in der man sich aufhalten wird, die Aufenthaltsgenehmigung einzuholen. Anschließend ist durch das Gouverneursamt beim türkischen Innenministerium der Antrag auf Genehmigung der Niederlassung in der Türkei zu stellen. Nach Einholung der erforderlichen Genehmigungen kann der gebrauchte Hausrat eingeführt werden.
Kaufen oder Mieten? Dieser Beitrag wird niemandem die Entscheidung
abnehmen können,
ob es, wenn man sich für eine Übersiedlung entschieden
hat, in der Türkei besser ist zu mieten oder zu kaufen. Aber
er enthält vielleicht ein paar nützliche Hinweise.Wohnungsmiete Sind hierzu keine Vereinbarungen getroffen worden, so steht dem Vermieter das Recht zu, die erhöhte Miete gerichtlich bestimmen zu lassen. Das Gericht hat die Miete im Rahmen von Billigkeitsüberlegungen zu bestimmen, in die die marktübliche Miete vor Ort, der Verbraucher- bzw. Großhandelspreisindex, die Erhöhung der Beamtenbesoldung und des Mindestlohnes zu berücksichtigen sind. Entgegen hartnäckiger Gerüchte, wonach Mieten, die in ausländischer
Währung abgeschlossen wurden, nicht erhöht werden dürfen,
ist auch eine Mieterhöhung von Mieten auf Euro- oder Dollarbasis
möglich: Eine andere Regelung galt in Form des vorläufigen
Art. 7 des Mietgesetzes nur für das Jahr 2000. Will man den
Verlauf kontrollieren, empfiehlt sich die Aufnahme eines genauen
Prozentsatzes für die jährliche Mietsteigerung oder die
Aufnahme einer Indexklausel mit einem präzise bestimmbaren Maßstab,
etwa den Großhandelsindex. Wird eine möblierte Wohnung gemietet, darf der Mietzins nicht höher als 20 % des seitens des Ausschusses der Stadtverwaltung anerkannten Mietzinses liegen. Die Möbel kann der Vermieter auf schriftliche Anforderung einen Monat vor Ablauf der Befristung in einem Mietvertrag herausverlangen, muss die Miete dann aber entsprechend herabsetzen. Enthält der Mietvertrag eine Befristung, kann der Mieter mit schriftlicher Erklärung spätestens 15 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer dem Vermieter mitteilen, dass er aus der Wohnung auszieht. Tut er dies nicht, so wird der Mietvertrag zu den gleichen Konditionen wieder um ein Jahr verlängert. Die alleinige Beendigungsmöglichkeit liegt hier beim Mieter. Der Vermieter kann hingegen nur dann kündigen und beispielsweise Räumungsklage erheben, wenn etwa Eigenbedarf besteht (sowohl zur Privat- als auch zur geschäftlichen Nutzung), der Mieter mit den Mietzahlungen in Verzug gerät und deswegen innerhalb eines Jahres zweimal schriftlich gemahnt wird oder wenn sich die Wohnung aufgrund von Renovierungsarbeiten oder Baumaßnahmen in einem nicht bewohnbaren Zustand befindet. Die Räumungsmöglichkeit aufgrund zweier schriftlicher Mahnungen
besteht allerdings nicht in solchen Mietverhältnissen, die unbefristet
oder für weniger als ein Jahr Laufzeit geschlossen wurden bzw.
eine einmalige jährliche Mietzinszahlungen vorsehen. HauskaufDie Alternative hierzu bildet der Erwerb einer Immobilie. Der Immobilienmarkt entwickelt sich weiter dynamisch, sei es an den Küsten, wo auch ausländische Käufer Feriendomizil oder Alterswohnsitz in südlicher Sonne suchen, oder in Istanbul als der Metropole mit dem sich am stärksten entwickelnden Immobiliensektor in der Türkei. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf sind in den letzten Jahren schrittweise vereinfacht worden und auch die viel diskutierte Entscheidung des Verfassungsgerichts vom März 2005, die den Gesetzgeber zu einer Neuregelung des Grundbuchgesetzes zwang, hat das Kaufverhalten ausländischer Immobilienkäufer nur kurzfristig beeinflussen können. Seit entsprechenden gesetzlichen Anpassungen
2003 können Ausländer
auch in Dörfern Grundstücke erwerben. Ausländischer
Immobilienerwerb ist weiterhin an das Gegenseitigkeitsprinzip gekoppelt,
d.h. nur dann möglich, wenn das Recht des Heimatlandes des Ausländers
türkischen Käufern ebenfalls ein solches Recht gewährt.
Deutschland und die meisten anderen europäischen Länder
gestatten türkischen Staatsangehörigen den Immobilienerwerb
und entsprechen also dieser Gegenseitigkeitsvoraussetzung. Verschlossen
bleibt Ausländern der Erwerb weiter in militärischen Sicherheitszonen,
wobei der Neuregelung zufolge das Grundbuchamt durch das Verteidigungsministerium
von vorne herein über die Sicherheitszonen informiert sein soll,
die im Einzugsbereich des Grundbuchamtes liegen, damit sollen die
bisherigen oft lange auf sich warten lassenden Stellungnahmen der
Militärbehörden entfallen. Entfallen ist die Regelung, wonach in ländlichen Gebieten bis zu 30 ha Grund erworben werden durften, mit Genehmigung des Ministerrats sogar mehr. Denn mit der Neuregelung vom Januar 2006 wurde als wesentliches Kriterium für den zulässigen Erwerb das Planungsstadium. Jeder Ausländer kann nun bis zu 2,5 ha Grund dort erwerben, wo eine Planung besteht. Diese Grenze kann durch Entscheidung des Ministerrats auf 30 ha heraufgesetzt werden. Über 30 ha hinausgehender Grunderwerb durch Ausländer ist hingegen nicht vorgesehen. Zu beachten ist dabei, dass es hier um den Erwerb durch Privatpersonen und ausländische juristische Personen geht, nicht jedoch um den Erwerb durch türkische juristische Personen mit ausländischem Kapital. Auch die Erbschaft solcher Grundstücke ist vereinfacht worden. Wichtig für den Hauskauf ist der Weg dorthin. Entscheidend ist der vor dem Grundbuchamt geschlossene Kaufvertrag, der dann auch sehr schnell zur Eintragung führt, falls nicht eines der oben beschriebenen Hindernisse vorliegt. Das notariell beurkundete „Verkaufsversprechen“ bietet nur relative Sicherheit dann, wenn es im Grundbuch vermerkt worden ist. Andernfalls bleibt der Versprechende frei, das Grundstück anderweitig zu veräußern, er ist dann lediglich zum Schadensersatz verpflichtet. Und schließlich stellen auch die Verträge über den Kauf vom Prospekt oft eine Falle dar. Soweit diese Verträge als „Kaufverträge“ bezeichnet werden, verdienen sie dies nur dann, wenn das Grundstück tatsächlich vor dem Grundbuchamt auf den Käufer übertragen wird. Andernfalls sind sie unwirksam. |
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